AGB

§0.1 Allgemeines

Nachstehend wird Ralph Rinas als “Musiker” bezeichnet

§1 Auftrag

Der Auftraggeber verichert, daß es sich bei der Veranstaltung nicht um eine Veranstaltung handelt, die vom Musiker nicht gespielt wird. Dazu gehören Auftritte für Faschingsveranstaltungen, gleichgeschlechtliche Ehen, Spielcasinos und Lokalitäten, die als jugendgefährdend einzustufen sind. Wird der Musiker trotzdem zu solch einer Veranstaltung gebucht, ist der Veranstalter verpflichtet einen Ausfall in Höhe von 200€ an den Musiker zu zahlen. Weiterhin wird der Musiker die Veranstaltung nicht spielen.

§1.1 Anfangszeiten

Die abgesprochenen, oder vertraglich festgehaltenen Zeiten (z.B. 19:00-1:00 Uhr) sind verbindlich. Sollte zu der vereinbarten Zeit noch ein anderer Künstler tätig sein, oder die Auftrittszeit verschiebt sich aus anderen Gründen ohne daß der Musiker mindestens einen Tag zuvor unterrichtet wurde, gilt bei der Abrechnung die zuvor abgesprochene Startzeit

§2 Pausen / Darbietungen

Dem Musiker stehen stündlich 15 min Pause zu . Diese können  am Stück, oder halbstündlich (ca. 2x 7 min) in Anspruch genommen werden. Falls der Musiker bei einem Sketch oder einer anderen Darbietung technisch eingebunden ist, darf diese Zeit nicht als Pause angerechnet werden. Auch darf am Ende des Abends die Zeit der Darbietungen von anderen Künstlern (z.B. Zauberern oder Komödianten) nicht von der Zeit des Musikers abgezogen werden, wenn diese in die Spielzeit fällt.

§3Haftung

Falls ein Gast Teile das Equipments des Musikers beschädigt und  für den Schaden nicht aufkommen kann, haftet der Gastgeber für den aufgetretenen Schaden.

§4 Bezahlung

Die Zahlung der Gage erfolgt am gleichen Abend. Zahlungen per Scheck oder spätere Überweisungen sind nicht vorgesehen. Die gespielte Zeit des Musikers muss auch gezahlt werden. Rabatte wegen gespielter “Überstunden” können nicht gewährt werden!

§5Sonstiges

Ein abgeschicktes Buchungsformular ist keine Bestätigung dafür, daß der Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Musiker zu Stande gekommen  ist. Der Musiker muß dies zuerst telefonisch oder per Mail bestätigen. Erst dann darf das Buchungsformular abgeschickt werden.

Unter der Rubrik ?Fragen? finden Sie im letzten Absatz Veranstaltungen, auf denen der Musiker nicht spielt. Verträge, die für solche Veranstaltungen trotzdem abgeschlossen werden, sind ungültig!

 

 

Für manche Veranstaltungen kann eine GEMA-Gebühr anfallen.Für die Anmeldung/ Abwicklung von Musikauftritten bei der GEMA ist der Veranstalter verantwortlich. Bitte informieren Sie sich ggf. bei der Gema unter www.gema.deVeranstaltungen werden von mir nicht bei der GEMA gemeldet. Nichteinhaltungen werden von mir weder angezeigt noch verfolgt. Dies liegt in der Verantwortung der GEMA bzw. des Veranstalters.

Firma::

Dein Entertainer.de &

Tanke Pflanzenoel.com

Ralph Rinas

Lebacherstr. 69

66571 Eppelborn

Gemeldet beim Finanzamt Neunkirchen

Steuernummer: 030/264/03595AN81

Gerichtsstand: Amtsgericht Ottweiler

Mitglied der Gesellschaft zur Förderung von Leistungsschutzrechten GVL und der GEMA